Instandhaltungspflicht

Woran Bauherren denken sollten:
Die Instandhaltungspflicht!
Guter Rat ist oft teuer!

Hier einige Tipps, die Ihnen bei der Renovierung oder dem Neubau eines Hauses sicher von Nutzen sein werden.

«Jeder Hausbesitzer ist zur Wartung seines Daches verpflichtet». Auch ein erst kürzlich saniertes Dach schützt nicht vor Regressansprüchen. Diese Erfahrung musste ein Hausbesitzer machen, der sich gegen die Schadensersatzanforderungen eines Nachbarn wehrte. Bei Sturm waren Dachteile seines Hauses abgelöst und in das benachbarte Gewächshaus einer Gärtnerei geschleudert worden.

Der Hausbesitzer sah keine Mitschuld seinerseits, da sein Dach erst drei Jahre zuvor umfassend saniert worden war. Ganz anderer Meinung waren da die Richter des Bundesgerichtshofes. In ihrem Urteil (Az. VI ZR 176/92) kamen sie zu der Auffassung, dass jeder Bauherr eine Wartungspflicht habe. Selbst Sturmstärken von 12 bis 13 Beaufort stellten heute keinen außergewöhnlichen Witterungseinfluss mehr dar. Demnach müsse dem Bauherrn bzw. einem ihm gleichgestellten Verwalter eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht entgegen gehalten werden, wodurch er zum Schadensersatz verpflichtet sei.

Wartungsverträge bieten dem Bauherrn mehr Rechtssicherheit, höhere Werterhaltung, längere Lebensdauer, bessere Vorsorge und die regelmäßige Prüfung des Daches oder der Fassade und damit Sicherheit auf Jahre hinaus. Auskünfte über die Wartungsverträge für Steil- und Flachdächer erhalten Sie bei uns.